SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 19. Oktober 2023

Referendum gegen Mietrechtsbeschlüsse

Im Laufe der Herbst- und der Sondersession Bauen und Wohnen der eidgenössischen Räte wurden verschiedene mietrechtliche Entscheidungen gefällt. Nun hat der Mieterverband gegen zwei dieser Entscheide das Referendum ergriffen.

Nachdem das Parlament die vielen Vorstösse zum Mietrecht von linker Seite abgelehnt und denen der bürgerlichen Seite zugestimmt hat, geht der Mieterverband mit einem Referendum gegen diese Entscheide vor. Der Mieterverband spricht bei den Entscheiden von einem «Grossangriff auf das Mietrecht».

Der SVIT Schweiz zeigt sich angesichts der für das gesamte Mietrecht relativ kleinen Tragweite der Entscheide einigermassen überrascht über das kriegerische Vokabular in dieser Angelegenheit.

Worum geht es in den Entscheiden?

Mehr Klarheit bei Eigenbedarf im Mietrecht
Diese Anpassung des Mietrechts macht es möglich im Falle des Eigenbedarfs eine raschere Kündigungen eines Mietverhältnisses zu vollziehen.

Mehr Mitsprache bei Untervermietung
Diese Anpassung des Mietrechts gibt den Eigentümern bei Untervermietungen mehr Mitsprache.

Der SVIT Schweiz ist klar der Meinung, dass diese Anpassungen ausgewogen und sinnvoll sind. Er hat kein Verständnis dafür, dass gegen Anpassungen, die das Eigentum stärken, das Referendum ergriffen wird.

Der Mieterverband verzichtet auf ein Referendum gegen den für die Immobilienverwaltungen wichtigen Beschluss der Faksimile-Unterschrift, was unter den gegebenen Umständen bereits als kleiner Erfolg gewertet werden kann.

Faksimile-Unterschrift
Diese Anpassung macht es möglich, dass die mechanisch nachgebildete Unterschrift für Mitteilungen von Mietzinserhöhungen zugelassen wird.

Entscheide der Eidgenössischen Räte

Im Laufe der Herbst- und Sondersession wurden Entscheidungen mit Bezug zur Immobilienwirtschaft gefällt.

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